Zu den DATENSCHUTZHINWEISEN:

TennisTreff Hofzumberge GmbH
Industriestr. 1a
44577 Castrop-Rauxel
Telefon: +49 2367 8003
FAX: +49 2367 98078

Handelsregister: Amtsgericht Dortmund HRB 16502
StNr. 340/5824/0355
UiD: DE126348136

Bankverbindung:
IBAN: DE24 4416 0014 8700 5129 01, – BIC: GENODEM1DOR
Gläubiger ID: DE45BEA00001113107

Geschäftsführer: Hans Hof zum Berge, Peter Hof zum Berge
Internet: www.sporttreff-castrop.de
Email: info[at]sporttreff-castrop.de

Sporttreff e.V.
VR 1443 Amtsgericht Castrop-Rauxel
1. Vorsitzender: Peter Hof zum Berge

HAFTUNGSAUSSCHLUSS

1. Inhalt des Onlineangebotes
Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

2. Verweise und Links
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3. Urheber- und Kennzeichenrecht
Der Autor ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen.
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4. Datenschutz
Die Nutzung unserer Webseite ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder eMail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.
Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.
Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-Mails, vor.

5. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

6. Streitschlichtung
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

______   AGB’s / Hausordnung ______

Die Hausordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit der Tennistreff Hofzumberge GmbH – Anlage samt ihren Nebeneinrichtungen. Sie ist für jeden Besucher verbindlich. Mit der Buchung eines Platzes erkennt der Besucher die Bestimmungen der Hausordnung sowie der sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an. Jeder Besucher der Anlage hat sich so zu verhalten, dass andere Besucher nicht gestört oder belästigt werden. Jeder Besucher ist verpflichtet, alles zu vermeiden, was die Ruhe, Ordnung und Sicherheit gefährdet oder gegen die guten Sitten verstößt.

1. Betriebs- und Öffnungszeiten, Preise
Die Betriebs- und Öffnungszeiten werden von der Tennistreff Hofzumberge GmbH festgelegt und in der Sporttreff-Anlage ausgehängt. Die Garderoben sind ½ Stunde nach Buchungsende zu verlassen. Die für die Benutzung der Plätze der Tennistreff Hofzumberge GmbH festgesetzten Gebühren sowie sonstigen Entgelte ergeben sich aus der ausgehängten Preistafel.

2. Einschränkung der Benutzung
Personen, die unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen berauschenden Mitteln stehen, muss im Interesse der Allgemeinheit der Zutritt zur Anlage verwehrt werden. Alkoholische Getränke dürfen auf der Anlage ohne besondere Genehmigung nicht ausgeschenkt und nicht mitgebracht werden. Das Mitbringen von Tieren auf die Sporttreff-Plätze und in die Umkleiden ist nicht gestattet; das Rauchen ist in der gesamten Anlage verboten.

3. Spielzeit
Eine Spielstunde beginnt jeweils zur vollen Stunde und dauert 60 Minuten. Maßgebend sind die Uhren der Anlage.

4. Plätze
Über die Bespielbarkeit der Plätze entscheidet ausschließlich der Platzwart der Tennistreff Hofzumberge GmbH. Es darf nur auf dem zugewiesenen Platz gespielt werden. Dieser kann von der online gebuchten Platznummer abweichen. Grundsätzlich darf nur übliche Sportkleidung getragen werden. Das Betreten der SoccerFive-Plätze ist nur mit sauberen Turnschuhen bzw. sauberen Multinockenschuhen (Tausendfüßler) gestattet (keine Stollen-/Nockenschuhe etc.) Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist gestattet. Leergut und Verpackungen sind wieder mitzunehmen.
Die Multifunktionscourts sind selbstständig während der Buchungszeit auf die gewünschte Sportart umzurüsten.
Die Spieler sind verpflichtet, den zugewiesenen Platz nach Beendigung der gebuchten Spielzeit zu verlassen. Es ist nicht gestattet, auf einem frei gebliebenen Platz ohne Genehmigung durch den Vermieter zu spielen. Bei Überziehung der Spielzeit wird eine komplette Spieleinheit berechnet.
Die Mitnahme von Kindern auf das Spielfeld geschieht im Hinblick auf das Verletzungsrisiko auf eigene Gefahr.
Die Umkleide- und Duschräume sind in sauberem Zustand zu verlassen.
Die Duschen dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden.
Die Wertsachenfächer müssen spätestens 1 Stunde nach Spielende geräumt werden und unverschlossen bleiben. Eine Dauerbelegung der Umkleiden ist nicht gestattet. Nicht entleerte Wertsachenfächer werden durch das Personal geräumt. Die Gegenstände werden wie Fundgegenstände behandelt. Bei Abholung sind die Kosten für den Austausch des Schrankschlosses zu entrichten.
Die Anlage ist sauber zuhalten und Abfälle in den dafür aufgestellten Abfallbehältern zu entsorgen.
Den Weisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen ist der Platzwart berechtigt, ein Platz –und Hallenverbot auszusprechen. In besonders schweren Fällen kann ein zeitlich befristetes sowie ein unbefristetes Hausverbot durch die Tennistreff Hofzumberge GmbH ausgesprochen werden. In diesen Fällen erfolgt keine Rückerstattung des Benutzungsentgelts.

5. Platzmiete
Die Platzmiete ist online zu entrichten.

6. Vorbestellungen
Vorbestellungen werden für größere Kontingente grundsätzlich entgegengenommen. Die Platzmiete ist auch bei Nichtinanspruchnahme zur Zahlung fällig, es sei denn die Stornierung findet nachweislich (SMS, eMail) mindestens 48 Stunden vor Spielbeginn statt.

7. ONLINE-Reservierung:
Online-Kunden können maximal 10 Spieleinheiten im Voraus für den Zeitraum von 90 Tagen reservieren. Für jede Reservierung bzw. Stornierung erhält der Online-Kunde automatisch eine Bestätigungsmail. Die Kundendaten werden ausschließlich für die Reservierung von Sportplätzen genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. Die reservierte Spieleinheit kann bis 48h vor Spielbeginn kostenfrei storniert werden. Stornierungen können nur online, fernmündlich oder mündlich in der Gastronomie oder am Counter durch autorisierte Mitarbeiter durchgeführt werden. Als Nachweis erhalten Sie eine SMS oder ein eMail.

Reservierte Plätze, welche in einer Zeit unter 48 Stunden vor Spielbeginn storniert oder gar nicht in Anspruch genommen werden, sind vom Besteller zu 100 % zu bezahlen.

Für Kunden, welche einen Spieltermin nicht in der fristgerechten Zeit abgesagt haben, ist erst wieder eine Reservierung möglich, wenn sie diesen nicht wahrgenommenen Termin bezahlt haben.

8. Parkplätze
Für die Benutzer des Sporttreff stehen vor der Anlage kostenlose Parkplätze zur Verfügung.

9. Sportsbar
Die  Sportsbar ist dauerhaft geschlossen.

10. Haftung
Die Tennistreff Hofzumberge GmbH haftet – ausgenommen bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit- nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln. Für das Versagen technischer Anlagen, Betriebsstörungen oder sonstige die Sporttreff-Anlage beeinträchtigende Ereignisse, haftet die Tennistreff Hofzumberge GmbH nicht.
Für Geld oder sonstige Wertsachen, die mit der Kleidung in den Umkleidekabinen, Garderobenschränken oder anderen Orten belassen werden, übernimmt die Tennistreff Hofzumberge GmbH keinerlei Haftung.
Ersatzansprüche von Gästen gegen die Tennistreff Hofzumberge GmbH sind nur dann wirksam geltend gemacht, wenn eingetretene Schäden und Verletzungen dem Aufsichtspersonal unverzüglich gemeldet und protokolliert werden. Die Beweislast trägt der Geschädigte.
Beschädigungen und Verunreinigungen der Einrichtungen und Anlagen der Tennistreff Hofzumberge GmbH verpflichten zum Ersatz des Schadens bzw. zur Erstattung der Reinigungskosten. Darüber hinaus bleibt die Strafverfolgung vorbehalten.

11. GEMA Abgaben

In den Sporthallen darf keine gemapflichtige Musik in mithörbarer Lautstärke abgespielt werden. Zuwiderhandlungen werden mit
5.000,00 € Schadenersatzgebühr berechnet.

12. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Castrop-Rauxel

13.10.2023, Tennistreff Hofzumberge GmbH

———— Spielordnung Beach Club ————

Diese Spielordnung gilt für Mitglieder des Beachvolleyball – Clubsystems im Sporttreff Castrop-Rauxel sowie deren Gäste.
Sie ist Bestandteil und Ergänzung der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Anlage.

Spielzeiten
Die Spielzeiten im Clubsystem sind identisch mit den allgemeinen Spielzeiten im Rahmen der Öffnungszeiten, die durch Aushang bekannt sind.

Belegungsplan
Die Mitglieder im Club-Spielsystem erhalten drei Internet Reservierungsmöglichkeiten zur Nutzung der Hallen-Clubplätze im Sporttreff Castrop-Rauxel. Das Spielrecht besteht ausschließlich auf den für den Club ausgewiesenen Plätzen.

Jugendliche erhalten drei Internet Reservierungsmöglichkeiten, sie dürfen lediglich bis 18.00 Uhr vor reservieren.
Das Spielen von Gästen ist nur in Verbindung mit einem Mitglied möglich.

Für jeden Gast muss eine Gastmarke gebucht werden. Gastmarken werden dem buchenden Clubmitglied berechnet.

Preise laut Aushang oder Liste im Internet. Das Mitglied haftet für die Entrichtung der Gastgebühr.
Reservierung
Die Reservierung von Spielstunden ist bis zu 6 Tagen im Voraus per Internet möglich. Zur Buchung einer Stunde gehört jeweils die Kundennummer der vier Partner. Die Reservierung muss grundsätzlich mit den spielenden Personen identisch sein!
Wer einen Spielpartner sucht, reserviert sich durch das Buchen mit einer seiner beiden Reservierungsmöglichkeiten eine Stunde vor und gibt so Anderen die Möglichkeit, sich als Partner dazuzubuchen. Diese Vorreservierung hat nur Gültigkeit bis zum jeweiligen Vortag um 18.00 Uhr. Danach hat die Verwaltung das Recht, diese Stunden – falls sich kein Partner gefunden hat – und alle nicht vor reservierten Stunden zu belegen und auch extern frei zur Vermietung anzubieten. Nicht vor reservierte Clubplätze können von Clubmitgliedern auch frei, ohne Reservierung benutzt werden.
Der Platz muss jedoch dann geräumt werden, wenn Mitglieder oder die Verwaltung durch Reservierung einen Spielplatz geltend machen. Sollte ein Platz trotz Vorreservierung 15 Minuten nach Beginn der Spielstunde nicht belegt sein, so erlischt der Spielanspruch und er kann von anderen Mitgliedern bis zum Ende der Spielstunde ohne “Reservieren” belegt werden. Das Reservieren und Spielen mit fremder Reservierung ist grundsätzlich untersagt. Eine Spielstundenreservierung ist nur gültig, wenn alle Partner über den Termin informiert und zum Spielen bereit sind. “Vorsorgliche” Reservierungen sind nicht gestattet. Kommt eine Spielpaarung nicht zustande, besteht für die Spieler die Verpflichtung, die Stunde so früh wie möglich per Internet zu löschen. Das Reservieren, Absagen oder Verschieben fremder Buchungen ist streng untersagt und grundsätzlich nur der Verwaltung (z.B. durch telefonische Absage) gestattet. Falschreservierungen werden von der Verwaltung ohne Mitteilung an die Betreffenden gelöscht.

Beitragszahlung
Aufnahmegebühren sind bei Clubeintritt sofort fällig.
Der Beitrag für das Club-Spielsystem wird per Einzugsermächtigung zum 15. des jeweiligen Monats abgebucht. Spielrecht besteht nur bei fristgerechtem Beitragseingang. Kinder müssen von dem Tag an den Schülerbeitrag entrichten, an dem sie das 15. Lebensjahr vollenden. Der Schüler / Studentenstatus ist jährlich bis zum 30. Juli nachzuweisen. Ohne Nachweis wird automatisch der Erwachsenenbeitrag abgebucht.

Anzahl der Clubplätze
Sporttreff verpflichtet sich pro 80 Clubmitgliedern je einen Beachcourt ausschließlich für den Clubspielbetrieb zur Verfügung zu stellen.

Geschäftsjahr/Kündigungsfrist
Das Geschäftsjahr läuft vom 01.09. eines Jahres bis zum 31.08. des Folgejahres. Die Kündigungsfrist für den Clubaustritt beträgt vier Wochen zum 31.08. eines Jahres. Eine Entlassung aus der Mitgliedschaft im laufenden Geschäftsjahr ist – gleich aus welchem Grund – nicht möglich. Die Kündigung ist fristgerecht durch eingeschriebenen Brief zuzustellen.

Maßnahmen bei Nichtbeachtung
Im Falle der Nichtbeachtung der Spielordnung kann die Verwaltung folgende Maßnahmen treffen:

1. Verstoß: 2 Wochen Spielverbot auf der Anlage,
2. Verstoß: 4 Wochen Spielverbot auf der Anlage,
3. Verstoß: fristlose Kündigung der Mitgliedschaft

Stand: 27. März 2006